Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
am 26. März 2006 entscheiden Sie, ob es in Bühl auch bei
den nächsten Kommunalwahlen noch die Unechte Teilortswahl
gibt oder ob diese – mehr als 30 Jahre nach ihrer
Einführung - abgeschafft werden soll.
Erstmals nach der Gemeindereform der 1970er Jahre werden
damit die Bürger einer Stadt unmittelbar über die künftige
Gestaltung des örtlichen Wahlrechts in unserem Land selbst
entscheiden. Und das ist richtig so, geht es doch um eine
Entscheidung, die sich für unsere Stadt Bühl weit über das
Wahlverfahren hinaus auswirken wird:
Die Teilortswahl sichert, dass jede vor der Eingemeindung
früher einmal selbständige Gemeinde im Stadtrat in Bühl
auch vertreten ist. Den Zusatz " Unecht" hat diese Wahl
bekommen, da bei einer " Echten" Teilortswahl die
jeweiligen Vertreter nur von den Bürgern des betroffenen
Teilorts gewählt werden dürften. Das ist in Bühl aber
anders. Jeder darf jeden wählen, am Schluss kommen aber
immer garantiert ein oder mehrere Vertreter aus jeder
früher einmal selbständigen Gemeinde in den Stadtrat. Das
hatte die Stadt Bühl bei der Eingemeindung jeder einzelnen
Gemeinde versprochen, schriftlich und ohne zeitliche
Begrenzung.
Die CDU Fraktion hat sich für die Beibehaltung der Unechten
Teilortswahl immer stark gemacht. Versprochen ist
versprochen. Wir halten es für sehr wichtig, auch nach so
vielen Jahren noch die unterschiedlichen Interessen der
Kernstadt und der einzelnen Ortsteile rechtzeitig zu
erkennen und sie in unsere Entscheidungen einzubeziehen.
Das entbindet uns natürlich nicht von der Verantwortung,
die einzelnen Interessen zu gewichten, gegeneinander
abzuwägen und schließlich zu entscheiden, was Vorrang hat.
Da Vertreter der Kernstadt und aller Ortsteile an dieser
Entscheidungsfindung teilnehmen, können wir sicher sein,
dass wir nichts übersehen, was für die Entscheidung wichtig
sein kann. Bühl hat damit in der Vergangenheit nur gute
Erfahrungen gemacht. Alle Bürgerinnen und Bürger sehen ihre
Interessen gleichstark bedacht, egal wo sie wohnen. Und das
ist gut so, nicht nur für die früher einmal selbständigen
Gemeinden, sondern für unsere ganze Stadt.
Den von den Gegnern der Unechten Teilortswahl geltend
gemachten Nachteilen lässt sich viel einfacher und
effektiver begegnen als durch deren Abschaffung, z.B. durch
eine Verkleinerung des Stadtrates. Was al s
Nachteil wirklich bleibt, ist ein zugegebenermaßen etwas
komplizierteres Wahlverfahren, alle 5 Jahre. Das sollte uns
der kommunale Frieden aber auch wert sein.
Bühl, den 22.02.2006 - CDU Fraktion im
Gemeinderat
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