Exkursion des CDU-Ortsverbandes Altschweier nach Karlsruhe, der „Stadt des Rechts“: Bundesgerichtshof und Rechtshistorisches Museum wurden besichtigt
Eine interessante und äußerst beeindruckende Exkursion zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dem obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege, der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit, unternahm der CDU Ortsverband Altschweier mit 25 Teilnehmern, organisiert vom CDU-Ehrenvorsitzender Klaus Kleiner.
Nach den obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen und Abgabe aller mitgeführten Utensilien, wurde die Besuchergruppe von Jutta Lemke-Hillenbrand vom Besucherdienst empfangen und durch die Parklandschaft, vorbei am Galatea-Brunnen zum imposanten Erbgroßherzoglichen Palais geführt. Kompetent und kenntnisreich erläuterte Jutta Lemke-Hillenbrand die Historie des Gebäudes, das in den Jahren 1891 bis 1897 von Josef Durm im Neobarock mit imperialer Oberlichtkuppel erbaut wurde und eine wechselvolle Geschichte erlebte. An seiner Stelle befand sich zuvor ein im Jahr 1817 von Friedrich Weinbrenner erbautes klassizistisches Gartenpalais.
Mit Beschluss des Bundestages vom 16. Juli 1950 erhielt Karlsruhe den Zuschlag als BGH-Standort. Am 1. Oktober 1950 nahm der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der Stadt des Rechts, in dem historischen Gebäude seine Arbeit auf. Ein kleiner Sitzungssaal sowie auch der große Sitzungssaal für Zivilrecht wurden besichtigt und das Hoheitssymbol, der ein Meter hohe und 200 Kilogramm schwere „Adler“ bestaunt. Jutta Lemke-Hillenbrand informierte über die Stellung des Bundesgerichtshofes im deutschen Gerichtssystem, der sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen ein Revisionsgericht sei. Er überprüfe die an ihn herangetragenen Urteile der Instanzgerichte ausschließlich auf Rechtsfehler. Informiert wurde über die Organisation des BGH, den Instanzenzug „Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht – Bundesgerichtshof“ sowie die Geschäftsverteilung in Zivil- und Strafsachen in den Senaten. Erklärt wurden die Verfahren beim BGH, das Amt der Berufsrichter, die Amtstracht, weitere Aufgabenbereiche, die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter und auch die Veröffentlichung der BGH-Entscheidungen. Der BGH verfüge über die größte Gerichtsbibliothek Deutschlands mit einem Bestand von über 450.000 Medieneinheiten, deren älteste Literatur aus dem Jahr 1565 stamme, informierte Lemke-Hillenbrand. Auch diese beeindruckende Bibliothek, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und während des ganzen Jahres Tag wie Nacht benutzt werden kann, wurde besichtigt.
Als weiteren Höhepunkt erlebte die Besuchergruppe eine profunde Führung durch das Rechtshistorische Museum mit Dr. Detlef Fischer, der zehn Jahre Bundesrichter war.
Als Bundesrichter a.D. berichtete er in unterhaltsamer Weise aus seiner reichen Berufserfahrung vom Amtsrichter, über Staatsanwalt bis zum Bundesrichter. Als erster Vorsitzender des Rechtshistorischen Museums widmet er auch im Ruhestand seine Erfahrung und sein großes Engagement immer noch „der Sache des Rechts“. Beim informati-ven Rundgang tauchte der Bundesrichter a.D. mit der Besuchergruppe in die Rechtsgeschichte ein, deren Ursprung auf den babylonischen König Hammurabi, Regierungszeit etwa von 1728 bis 1686 v.Chr., auf den das erste und fast vollständig überkommene Gesetzbuch der Welt zurück gehe. Mit einem Gesetzes-text von 282 Paragraphen in altbabylonischer Keilschrift, niedergeschrieben auf einer 2,25 Meter hohen Dioritstele, ist dieses „historische Gesetzbuch“ ein Glanzpunkt des Louvre in Paris. Und im Rechtshistorischen Museum des Bundes-gerichtshofes ist eine Replik vom „Gesetzbuch Hammurabi“ ebenfalls ein Glanzpunkt.
Unter dem Beifall der Teilnehmer dankte Ortsverbandsvorsitzender Erwin Meier Referentin Jutta Lemke-Hillenbrand und Bundesrichter a.D. Dr. Detlef Fischer für die interessanten Einblicke in die deutsche Rechtsgeschichte damals und heute.
Christel Dietmeier, Pressereferentin