Die CDU bekennt sich klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dieses Schutzkonzept beinhaltet die Paragraphen 218 und 219 Strafgesetzbuch und ist uns als CDU besonders wertvoll.
Wir haben hart darum gerungen, das Werbeverbot für Abtreibungen aufrecht zu erhalten. Nun wurde ein Kompromiss gefunden, der dieser Haltung Rechnung trägt.
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